Birk, Ulrich-ArthurMünder, Johannes1989-08-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/550381Die Stadt Offenbach beabsichtigte 1987 die Pauschalierung einmaliger Leistungen zum Lebensunterhalt für Kleidung, Wäsche und Schuhe an Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt mit 36,- DM monatlich. Das Rechtsgutachten stellt dar, daß der Sozialhilfeträger unter gewissen Voraussetzungen pauschalieren kann, wenn dem Bedarfsdeckungsprinzip und dem Individualisierungsprinzip ausreichend Rechnung getragen wird, dies aber aus Rechtsgründen nicht muß. cp/difuBundessozialhilfegesetzLeistungBekleidungPauschalierungRechtsgutachtenSozialhilfeSozialwesenRechtSozialrechtDie Rechtmäßigkeit der Pauschalierung einmaliger Leistungen für Kleidung, Wäsche und Schuhe im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Stadt Offenbach. Rechtsgutachten.Graue Literatur138122