Lange, Hans-Christoph1981-12-152020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/482931Der Artikel erläutert die Zusammenarbeit zwischen der Flurbereinigungsdirektion Krumbach und dem Landesamt für Denkmalpflege, deren gesetzliche Grundlage der r 37 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes ist.Durch die Bereitstellung von Luftbildern des zu bereinigenden Gebietes, der Bereitstellung von Arbeitskräften zur Sicherung historischer Objekte und der Untersuchung und Auswahl historisch bedeutender Flurnamen werden denkmalpflegerische Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung geleistet.Beispiele für die geleistete Arbeit bilden die Restaurierung der ehemaligen Klosterkirche Auhausen, die Grabung am Kastell Losodica, die den Straßenbaumaßnahmen im Flurbereinigungsverfahren Munningen zuvorkamen, die Wegeverlegung bei der Entdeckung römischer Gebäude nahe Holheim. lt/difuBodendenkmalFlurnameFlurbereinigungsgesetzDenkmalschutzRaumordnungSiedlungsgeschichteFlurbereinigung und Denkmalschutz.Aufsatz aus Sammelwerk064520