2002-05-302020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/46737Gegenstand des baurechtlichen Vorbescheids können Fragen des Denkmalschutzes sein. Ist ein Hausgrundstück als Dokument einer Gartenstadt unter Denkmalschutz gestellt, können der Bebauung seines Gartens mit einem (weiteren) Wohnhaus überwiegende Belange des Denkmalschutzes entgegenstehen. Sind zahlreiche Hausgrundstücke einer Siedlung ("Gartenstadt") jeweils für sich unter Denkmalschutz gestellt, nicht aber in eine Denkmalbereichssatzung einbezogen, mindert dies allein den Denkmalwert des einzelnen Denkmals nicht. OVG NRW, Urteil vom 17.8.2001 - 7 A 4207/00. difuVorbescheid und Denkmalschutz.ZeitschriftenaufsatzDC2589BebauungDenkmalschutzGartenstadtBaugenehmigungWohngebäudeVersagungWohngrundstück