Bohne, Rainer2013-06-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520130936-9465https://orlis.difu.de/handle/difu/219030Die BauNVO stammt aus einer Zeit, in der die Wachstumseuphorie noch ungebrochen war und das gesellschaftliche Leitbild der autogerechten Stadt mit dem Wohnen am Stadtrand vorherrschte sowie das planerische Leitbild der Funktionstrennung. Der inzwischen eingetretene gesellschaftliche, kulturelle und ökonomische Wandel, die Hinwendung zu gemischt genutzten Strukturen, das planerische Leitbild einer nachhaltigen Stadt, d. h. einer Stadt der Innenentwicklung, der Ressourcenschonung und der kurzen Wege, machen es unabdingbar, die Leitbilder und Zielvorstellungen der BauNVO zu überdenken. Es stellt sich die Frage, ob eine systemimmanente Anpassung der Paragrafen ausreichend ist oder ob nicht radikalere Wege zu beschreiten sind. Letztere wären eine starke Vereinfachung und Reduzierung der BauNVO mit der möglichen Konsequenz, die noch erforderlichen Teile im BauGB selbst unterzubringen. Andererseits stellt man in der Praxis fest, dass die die BauNVO am meisten anwendenden Planerinnen und Planer fast übereinstimmend sagen, dass die BauNVO trotz ihrer Unstimmigkeiten gut anwendbar ist, wenn man gewohnt ist, auf ihrer Klaviatur zu spielen. Insofern existiert eine Vielzahl von Stimmen, die die Änderungen der BauNVO eher in einem geringen und überschaubaren Rahmen halten möchten, da man "gelernt hat, mit ihr zu leben".Gedanken zur BauNVO. Für eine zukünftige Bodennutzungsverordnung.ZeitschriftenaufsatzDM13051620StadtplanungBaunutzungsverordnungLeitbildNutzungsartMaß der baulichen NutzungGeschossflächenzahlGrundflächenzahlDichteBauweiseBaunutzungsverordnung (BauNVO)ÄnderungsbedarfGebietskategorie