Möller, Winfried2014-06-272020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262013978-3-9811060-4-6https://orlis.difu.de/handle/difu/231671Am 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Die vorliegende Publikation erläutert den gesetzlichen Rahmen, in dem Kinderschutz stattfindet. In der Begründung des Gesetzes wird ausgeführt, dass der Schutz von Kindern zu den zentralen Aufgaben des Staates auf der Grundlage des Wächteramtes und der Persönlichkeitsentfaltung und Entwicklung beruht. Die Erziehungsverantwortung der Eltern hat nach dem Grundgesetz hierbei Vorrang. Im Vorfeld sollen Beeinträchtigungen des Kindeswohls abgewendet werden. Hierzu zählt eben auch die Begegnung von prekären Lebenssituationen und Benachteiligungen. Eingeflossen sind die Erkenntnisse aus dem »Runden Tisch gegen sexuellen Missbrauch« und die Diskussion um das Thema »Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«. Eine Konsequenz hieraus ergibt sich unter anderem in den gesetzlichen Grundlagen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl in Einrichtungen. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung liegen in der Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe.Basiswissen Kinderschutz: Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis.Graue LiteraturDR20141GesetzgebungJugendhilfeSozialarbeitKindSchutzKinderschutzBundeskinderschutzgesetzGesetzesinhaltUmsetzung