1982-12-292020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/492580Der Gesetzgeber ist grundsätzlich nicht gehindert, im Zuge einer von ihm für geboten gehaltenen Änderung des objektiven Baurechts Genehmigungsansprüche zu beseitigen, die durch die vorangegangene Rechtslage begründet wurden. In der Zeit vor dem Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung "errichtet" im Sinne von § 56 Abs. 1 ArbStättV sind nur solche Anlagen, die mit bauaufsichtlicher Genehmigung entstanden sind. -z-RechtBauordnungsrechtArbeitsstätteBaugenehmigungGrenzabstandBauwichRechtsprechungBVerwG-UrteilVerordnung über Arbeitsstätten, § 23, § 56 Abs. 1. GG Art. 3 und 14. VwGO § 42 Abs. 1. BVerwG, Urteil vom 16.4.1980 - 4 C 90.77, VGH München.Zeitschriftenaufsatz074945