1982-07-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/487146Werden durch die Ausführung oder Benutzung eines Bauvorhabens im Außenbereich öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, so besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung dieses Vorhabens. Ein Ermessensspielraum steht der Behörde nicht zu, da andernfalls diese entgegen GG Artikel 14 I 2 den Inhalt des Eigentums bestimmen kann. -y-RechtBebauungsplanungBauvorhabenBaugenehmigungAußenbereichBaugesetzParagraph 35BebauungsplanRechtsprechungBGH-UrteilBBauG 1960 § 35 II. Rechtsanspruch auf Zulassung von Bauvorhaben im Außenbereich. BGH, Urteil vom 5.2.1981 - III ZR 119/79, Koblenz.Zeitschriftenaufsatz068836