Zeissl, Anton1983-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/497482Der Artikel beleuchtet aus rechtsdogmatischer Sicht die Frage nach der Relation zwischen Ortsbildschutz und Altstadterhaltung einerseits, der Zulässigkeit und Bedeutung historisierender Fassaden an neu hinzukommenden Baulichkeiten anderseits, die durch den § 85, Abs. 5 der Bauordnung für Wien aktuell geworden ist. Als wichtigstes Ergebnis leitet der Autor - Ministerialrat im österreichischen Bautenministerium - die Erkenntnis ab, dass ein Verzicht des Landesgesetzgebers auf die Forderung nach historisierender Fassadengestaltung zur unerwünschten Selbstaushöhlung des Föderalismus in Österreich beitragen würde. - FGW-RechtDenkmalschutzAltstadterhaltungFassadeOrtsbildBauordnungÄsthetikLandesgesetzGesetzDenkmalschutzArchitektenplanungHistorisierende Fassaden an Bauten von heute in rechtlicher Sicht.Zeitschriftenaufsatz079886