Oh, Jun-Gen1992-07-162020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261990https://orlis.difu.de/handle/difu/570944Sowohl die BRD als auch die Republik Korea haben ein sehr ausgeprägtes Raum- und Stadtplanungsrecht. Gegenstand der Untersuchung ist der Widerstreit zwischen Stabilitäts- und Flexibilitätserfordernissen und dessen Ausgleich. Die planerische Gestaltungsfreiheit findet ihre formellen Schranken im deutschen Recht und die dezentralisiert verteilten Kompetenzen und die verschiedenen verfahrensrechtlichen Anforderungen wie z. B. die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte, im koreanischen Recht durch die Zuständigkeiten der Planungsausschüsse und dem deutschen Recht vergleichbare verfahrensrechtliche Anforderungen. Inhaltlich wird die Planungsfreiheit in beiden Ländern durch den Zweck und die Ziele der Planung und das Gebot der Erforderlichkeit begrenzt. Im koreanischen Recht sind subjektiv-rechtliche Positionen von durch überörtliche Planung geschädigten Gemeinden im Gegensatz zur BRD nicht gewährleistet. lil/difuVertrauensschutzStadtplanungKompetenzFachplanungPlanänderungPlangewährleistungVerfassungsrechtRechtsvergleichungRaumplanungRaumordnungLandesplanungBauleitplanungStadtplanungStädtebaurechtPlanungsrechtVertrauensschutz im Raum- und Stadtplanungsrecht. Eine vergleichende Betrachtung nach deutschem und koreanischem Recht.Monographie158948