1983-12-202020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251983https://orlis.difu.de/handle/difu/501865Zur Frage, ob dem von einer Teilenteignung für den Ausbau einer Bundeswasserstraße betroffenen Grundeigentümer Entschädigungsansprüche zustehen, wenn er infolge der Auswirkungen einer im Zuge des Ausbaus errichteten Staustufe auf seinem in Flussnähe gelegenen Restbesitz keine Nassauskiesung mehr vornehmen darf. Das Urteil des BGH stützt sich auf folgende §§: Art. 14 GG, 19 WaStrG, 21 WaStrG und 44 WaStrG. -y-RechtWohnungWasserstraßeEnteignungKiesRechtsprechungEntschädigungBundeswasserstraßeKiesabbauBGH-UrteilTeilenteignungGG Art. 14; WaStrG §§ 19, 21, 44. Entschädigung wegen Verlustes einer Kiesabbaumöglichkeit. BGH, Urteil v. 3.3.1983 - Az. III ZR 93/81 - Karlsruhe.Zeitschriftenaufsatz084328