1984-10-102020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/508014Schattet ein Hochhaus Funkwellen so ab, dass auf dem Nachbargrundstück ein Empfang nicht mehr möglich ist, kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks nicht beanspruchen, auf Kosten des Hochhauseigentümers Anschluss an die Sammelantenne des Hochhauses zu erhalten. Er hat auch keinen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Ausgleichs. Auch der dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis zugrundeliegende Gedanke von Treu und Glauben begründet in der Regel keine selbständigen Ansprüche, sondern wirkt sich hauptsächlich als Schranke der Rechtsausübung aus. Seine Anwendung beschränkt sich auf Ausnahmefälle, deren Besonderheit einen über die gesetzliche Regelung hinausgehenden billigen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwingend geboten erscheinen lässt. rhRechtEigentumWohnungHochhausAntennenanlageRechtsprechungBeeinträchtigungAusgleichszahlungBGH-UrteilBGB §§ 1004, 906, 242; FernmAnlG § 23. Kein Antennenanschluß auf Kosten des Hochhauseigentümers. BGH, Urteil v.21.10.1983 - V ZR 166/82, Hamburg.Zeitschriftenaufsatz090674