2004-09-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/128860§ 127 BauGB: Der für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei nur einseitig anbaubaren Straßen entwickelte »Halbteilungsgrundsatz« ist auch dann anwendbar, wenn in nahezu voller Ausdehnung der Straße die an einer Straßenseite gelegenen Grundstücke im B-plan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sind, ohne beispielsweise aus topographischen Gründen einer späteren Bebaubarkeit auf Dauer schlechthin entzogen zu sein. difu"Halbteilungsgrundsatz" bei einseitiger Anbaubarkeit. BVerwG, Urteil vom 3.3.2004 - 9 C 6/03.ZeitschriftenaufsatzDC4528VerkehrsflächeBauleitplanÖffentliche GrünflächeStraßenbauErschließungErschließungsbeitragHalbteilungsgrundsatz