Moser, Gabriele1993-05-062020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619920003-875Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/82237Der GAIPEC-Bericht mit Vorschlägen für europäische Haftungsregeln im Baubereich liegt seit dem 25.9.1992 vor. Die Grundkonzeption des Haftungssystems mit seinen Auswirkungen für die freien Architekten muß durchleuchtet werden, damit die Politik der Architektenorganisationen nicht in ein falsches Fahrwasser gerät. Die GAIPEC-Vorschläge werden vorgestellt und analysiert. Es wird folgendes Fazit gezogen: Mit unverändertem Nachdruck müssen die Architekten die Haftungsvereinheitlichung in Europa ablehnen. Das GAIPEC-System - zerstört das nationale Werkvertragsrecht, - enthält Gefahren für Rechtsstellung und berufliche Rahmenbedingungen der Architekten, - begünstigt die Bauindustrie, - fördert das General- bzw. Totalübernehmerverfahren, - gefährdet die Leistungsqualität der Baubeteiligten, - dient der EG-Kommission als Anlaß und Rechtfertigung, unkalkulierbare und risikoreiche Gesetzgebungsmaßnahmen (Harmonisierungsrichtlinien) unter Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip in die Wege zu leiten. (-y-)Ach, Europa. GAIPEC-Vorschläge für ein europäisches Haftungssystem im Baubereich.ZeitschriftenaufsatzI93010292HaftungVertragsrechtGewährleistungDienstleistungWirkungsanalyseHarmonisierungArchitektEG-RechtEU-RichtlinieBeweislastWerkvertragArchitektenschaftKritikSubsidiaritätsprinzip