Andrae, Kathrin2016-05-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252013978-3-89737-030-2https://orlis.difu.de/handle/difu/212925Im Jahr 2012 wird die Gewerbesteuer in den befragten Gemeinden mit einem Hebesatz von durchschnittlich 440 % erhoben; das entspricht einem Anstieg von zwei Prozentpunkten. Besonders stark wurden jedoch die Hebesätze der Grundsteuer B erhoben: In einem Viertel der befragten Gemeinden steigt der Grundsteuerhebesatz, teilweise um bis zu 105 Prozentpunkte. Für eine Abschaffung der Gewerbesteuer - steuerpolitisch eine Art "sujet fixe" - fehlte auch in dieser Legislaturperiode die politische Kraft. Ein neuer Anlauf zur Reform der Kommunalfinanzen, einschließlich Gewerbesteuer, wird allerdings auch Thema der in der kommenden Legislaturperiode anstehenden Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen sein.Realsteuern 2012. Die Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit 50.000 und mehr Einwohnern im Jahr 2012 gegenüber 2011.Graue LiteraturDCF1891SteuerFinanzwesenRealsteuerGemeindefinanzenGewerbesteuerGrundsteuerHebesatz