Otto, Franz1992-09-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/572237Das Verwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, daß eine Gemeinde die Ausweisung eines Standortes für eine Sondermülldeponie dulden muß, die von der Landesregierung in einem Gebietsentwicklungsplan vorgenommen wurde.GemeindeDeponieStandortDuldungLandesregierungGebietsentwicklungsplanVerfassungsbeschwerdeAusweisungSonderabfallVerwaltungsgerichtVersorgung/TechnikAbfallVerfassungsbeschwerde einer Gemeinde wegen Ausweisung einer Sondermülldeponie.Zeitschriftenaufsatz160248