Menzel, Matthias2001-03-132020-01-032022-11-252020-01-032022-11-251999https://orlis.difu.de/handle/difu/54527Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1994 eine vollständige Überarbeitung der Gemeindeordnung vorgenommen. Die Änderung, die hier eingehend behandelt wird, ist die Abschaffung der Doppelspitze, bestehend aus ehrenamtlichem Bürgermeister und Gemeindedirektor, die lediglich übergangsweise bis zur Kommunalwahl im Jahre 1999 aufrechterhalten werden konnte. Nachdem unterschiedliche Gemeindeverfassungstypen beschrieben werden, schildert der Autor die Veränderungen im Prozess der gemeindlichen Willensbildung und Entscheidung. Bei der Prüfung des kommunalen Entscheidungsprozesses wird geklärt, wer gemeindliche Sachverhalte aufnimmt und dem formalen Willensbildungsprozess zuführt. Es werden die Neuerungen herausgearbeitet, die sich aus dem Abbau der Doppelspitze hinsichtlich der Vorbereitung der Ratsbeschlüsse ergeben. Hier wird besonders auf die Informationsbeziehungen zwischen Rat und hauptamtlicher Verwaltung eingegangen. kirs/difuDie Stellung von Rat und Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen vor und nach dem Abbau der Doppelspitze.Graue LiteraturDG1660KommunalrechtGemeinderechtKompetenzRechtsstellungKommunale VertretungskörperschaftKommunalbediensteterWahlenKommunalpolitikVerwaltungDoppelspitzeMonospitzeBürgermeisterGemeindedirektorDirektwahlEntscheidungsbefugnisNetzwerkInformationsfluss