Kapellmann, Klaus D.2012-04-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520121439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/174812Sind Mengenangaben des Auftraggebers beim Pauschalvertrag verbindlich oder nicht? Die Frage lässt sich nicht "pauschal" beantworten. Die Frage lässt sich nicht allein anhand des Wortlauts beantworten; notwendig ist die Berücksichtigung der Struktur des Vertrags. Die VOB Teile A und B kennt Einheitspreisverträge und Pauschalverträge; auch wenn das BGB diese Vertragstypen expressis verbis nicht erwähnt, gelten die Strukturüberlegungen auch dort.Vertragsinhalt oder Geschäftsgrundlage? Mengenangaben im Einheitspreis- oder Pauschalvertrag.ZeitschriftenaufsatzDM12052502VerwaltungsrechtVergabeVertragsrechtVOBVertragsartVergaberechtPauschalvertrag