Huxoll-von Ahn, Martina2017-11-212020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920161861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/262610"Partizipation - Ein schweres Wort einfach erklärt", lautet die Überschrift in einem Handlungskonzept zur Partizipation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe vom Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V., in verschiedene Sprachen übersetzt. "In dem Wort 'Partizipation' steckt 'part', was 'Teil' heißt. Vielleicht verstehst du das englische 'to be a part of something' - Teil von etwas sein. Unter Partizipation versteht man also Teilhabe, Beteiligung, Mitbestimmung oder Einbeziehung. (. . .) Für dein Leben in der Jugendhilfe bedeutet das Folgendes: Du hast das Recht, bei allen Gesprächen oder Entscheidungen, die dich betreffen, dabei zu sein, mitzusprechen und gehört zu werden. Das steht sogar in verschiedenen Gesetzen (. . .) Das heißt also, deine Betreuer sind sogar verpflichtet, dich in alle Angelegenheiten, die dich betreffen, einzubeziehen.""Beteiligt uns!" - Junge Flüchtlinge haben eine Stimme.ZeitschriftenaufsatzDMR160502SozialarbeitJugendhilfePartizipationJugendarbeitFlüchtlingUnbegleiteter MinderjährigerRechtsanspruchRechtsgrundlageBeteiligungStationäre Einrichtung