2003-09-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/128260Anlässlich eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens wegen Drogenhandels entdeckten die Drogenfahnder auch leere Plastiktütchen mit Kokain- und Heroinanhaftungen. Dies führte zu dem Verdacht, dass der Wohnungsinhaber/Autofahrer auch Drogen konsumiert. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wurde erst aktiv, nachdem im Verlauf des weiteren Ermittlungsverfahrens bei dem Autofahrer aufgrund einer Haaranalyse ein Kokainkonsum nachgewiesen werden konnte. Ohne den Betroffenen anzuhören und ihm die Vorwürfe konkret vorher mitzuteilen, erließ die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisentziehungsverfügung und ordnete hierzu den Sofortvollzug an. Ein Polizist übergab dem Betroffenen die Entziehungsverfügung. Der Betroffene legte gegen den Bescheid Widerspruch ein und beantragte beim zuständigen Verwaltungsgericht wegen der Sofortvollziehung die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieses Rechtsbehelfs. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs blieb in allen Instanzen erfolglos. Der Widerspruch wurde von der Widerspruchsbehörde als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin erhob der Autofahrer Klage. Diese hatte Erfolg, sodass die Fahrerlaubnisentziehungsverfügung und der Widerspruchsbescheid aufgehoben wurden. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 17.7.2002 - 3 K 396/02 - (bisher nicht veröffentlicht). difuSchwere Verfahrensfehler im Verwaltungsverfahren führen zur Rechtswidrigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung.ZeitschriftenaufsatzDC3928VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrenKlageVerfahrensfehlerErmittlungsmethodeVerwaltungsprozessRechtswidrigkeitFührerscheinentzugFahrerlaubnisAutofahrerDrogenkonsum