EXTERN2011-12-192020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252011https://orlis.difu.de/handle/difu/124461Das Beratungskonzept der Bezirksregierung Arnsberg setzt auf der Grundlage der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der kommunalen Selbsthilfe und damit den Konsolidierungsbemühungen der Kommunen an. Nothaushaltkommunen, d.h. Kommunen mit einem nicht genehmigungsfähigem Haushaltssicherungskonzept, und überschuldete Kommunen, d.h. Kommunen, die ihr Eigenkapital komplett aufgebraucht haben, sollen bei ihren Konsolidierungsbemühungen begleitet und unterstützt werden. Das Ausmaß weiterer staatlicher Hilfen durch Bund und Land muss insoweit unter dem Primat eigener Konsolidierungsbemühungen der Kommunen stehen, die durch einen Beratungsprozess verstärkt werden können.Kommunales Beratungskonzept der Bezirksregierung Arnsberg. Neue Wege in schwierigen Zeiten.Graue LiteraturX1N84IJDDA00135urn:nbn:de:hbz:6:2-160GemeindefinanzhaushaltKommunalverwaltungVerbesserungsmaßnahmeGemeindefinanzenFinanzausgleichGemeindeverschuldungBeratungHandlungsempfehlung