Coester, Michael2012-10-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920121861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/273481Die Entscheidung befriedigt im Ergebnis, nicht aber in verfassungsrechtlicher und familienrechtsdogmatischer Hinsicht. Der Ausgangsfall bestätigt wieder einmal die Erkenntnis, dass sich seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 der Schwerpunkt elterlicher Konflikte nach Zerfall der Familiengemeinschaft vom Sorgerecht auf die Umgangsebene verlagert hat - was allerdings nicht notwendig eine Verringerung des Konfliktpotenzials bedeutet. Eines der schwierigsten Konfliktfelder ist dabei der sogenannte Umgangsboykott durch den nach Sorgerechtsentscheidung (§ 1671 BGB) allein sorgeberechtigten Elternteil - Sanktionierung elterlichen Fehlverhaltens und Wohl des betroffenen Kindes geraten dabei leicht in ein Spannungsverhältnis.Zum Eingriffsmaßstab in den Fällen des Umgangsboykotts. Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11.ZeitschriftenaufsatzDR19365GesetzgebungBürgerliches GesetzbuchZivilrechtFamilieKindRechtsprechungUmgangsrechtFallbeispiel