Antweiler, Clemens2013-07-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520131439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/219317Die Energiewende erfordert den raschen Ausbau von Höchstspannungsleitungen. Am 25. 4. 2013 hat der Bundestag das Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze beschlossen. Art. 1 dieses Gesetzes enthält das Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG), mit weichem die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf bestimmter Netzausbauvorhaben verbindlich festgestellt werden. Die Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz gilt als sicher. Nach Auffassung der Bundesregierung ist damit eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende erfüllt. Allerdings leidet die bisherige Planung an erheblichen Mängeln.Bedarfsplanung für den Stromnetzausbau - Rechtsverstöße und Rechtsfolgen.ZeitschriftenaufsatzDM13062042PlanungsrechtEnergieEnergieleitungElektrizitätsleitungEnergiewirtschaftGenehmigungsverfahrenPlanfeststellungBedarfsplanungEnergiewendeStromnetzNetzausbauHochspannungsleitungVerfahrensbeschleunigungAlternativenprüfung