2003-01-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252002https://orlis.difu.de/handle/difu/127818Der Berliner Senat hat bezüglich der Aufstellung von UMTS-Antennen einheitliche Vorgaben für die Hauptverwaltungen aufgestellt. In den "Grundsätzen für die Vergabe von landeseigenen Standorten für die Errichtung und Änderung von Mobilfunksendeanlagen" werden neue Vorgaben formuliert, deren Einhaltung den Bezirken empfohlen wird. Die Grundsätze schreiben i.S. der Transparenz u.a. eine Verdreifachung der durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation der Post festgelegten Abstandswerte und die Vorlage von genauen technischen Informationen (Antennendiagrammen) zu jedem Standort fest. Die Interessen der Betreiber so genannter sensibler Einrichtungen (wie Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alteneinrichtungen u.s.w.) werden in Form eines Widerspruchsrechtes gewahrt. Gegen deren Willen dürfen Standorte nicht für die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen vergeben und genutzt werden. Darüber hinaus sind städtebauliche Belange zu berücksichtigen und die die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ist zu gewährleisten. difuUMTS-Antennen.ZeitschriftenaufsatzDC3486InformationKommunikationsmedienÖffentliche EinrichtungStandortVergabeAntennenanlageSendeanlageMobilfunkMobilfunkanlageFunknetz