Tettinger, Peter Josef1980-01-302020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251973https://orlis.difu.de/handle/difu/433955Art 109 Abs. 2 Grundgesetz erhebt das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu einem Leitbild für die staatliche Haushaltswirtschaft.Bei dem Finanzverhalten der öffentlichen Hand muß jedoch auch die Ausgabenwirtschaft der Gemeinden Beachtung finden, deren Investitionsvolumen erheblichen Einfluß auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat.Da die Kommunen bislang dazu neigten, ihre Ausgaben den mit dem Volkseinkommen und der Wirtschaftsaktivität schwankenden Einnahmen anzupassen, betrieben sie eine prozyklische Wirtschaftspolitik und vergrößerten so die Konjunkturschwankungen.Ziel der Arbeit ist es, ökonomische und rechtliche Grundlagen herauszuarbeiten, um die Kommunen in das System der staatlichen Konjunktursteuerung einzubeziehen.Möglichkeiten für eine Einbeziehung bietet insbesondere das Stabilitätsgesetz, das den Kommunen in PAR. 16 Abs. 1 aufgibt, den Zielen des PAR. 1 (u. a. gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht) Rechnung zu tragen.wd/difuGemeindeKonjunktursteuerungGesamtwirtschaftStabilitätGemeindefinanzhaushaltHaushaltswesenKommunalrechtWirtschaftspolitikIngerenzprobleme staatlicher Konjunktursteuerung auf kommunaler Ebene.Monographie008327