Butzer, Hermann1999-05-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519993428097262https://orlis.difu.de/handle/difu/75578Die Studie stützt sich auf die Einheitswert-Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995. Mit diesen Beschlüssen ist das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG aus seiner verfassungsrechtlichen Bedeutungslosigkeit für das Steuer- und Abgabenrecht herausgeführt worden. Art. 14 GG wurde seither dem gleichheitsrechtlichen Ansatz der Steuergerechtigkeit einem freiheitsrechtlichen gleichgestellt. Nach dem Halbteilungsgrundsatz des Vermögensteuer-Beschlusses, muß die steuerliche Gesamtbelastung bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleiben. Es wird jedoch festgestellt, daß die tatsächliche Gesamtabgabenlast von über 50%, die Hälfigkeitsgrenze nur bei wenigen Privatpersonen übersteigen dürfte. kirs/difuFreiheitsrechtliche Grenzen der Steuer- und Sozialabgabenlast. Der Halbteilungsgrundsatz des Bundesverfassungsgerichts im Spannungsfeld von Globalisierung, Freiheitsrechten und Sozialstaatlichkeit.MonographieDW4173SteuerAbgabenrechtVerfassungsrechtSozialwesenSozialabgabeSozialstaatGlobalisierungHalbteilungsgrundsatz