Schwerdtfeger, Angela2019-03-052020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520180029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/251444Im europäischen Asylrecht hat der unionsrechtliche Solidaritätsgrundsatz eine besondere normative Verankerung gefunden. Anhand des EuGH-Urteils vom 9. September 2017 zum zweiten Umsiedlungsbeschluss lässt sich veranschaulichen, dass der Solidaritätsgrundsatz Unionsrechtsakte in ihrem Bestand stabilisieren kann. Dagegen können über Art. 67 Abs. 2, 80 AEUV weder solidarische Rechtsakte erzwungen werden, noch können existierende Rechtsakte aufgrund einer unzureichenden solidarischen Ausrichtung für nichtig erklärt werden. Die vollständige Verwirklichung von Solidarität im europäischen Integrationsprozess erfordert vor allem eine Rückbesinnung auf die prägenden Elemente der Gegenseitigkeit und des Gleichgewichts von Vorteilen und Lasten.Der Grundsatz der Solidarität im europäischen Asylrecht. Ein Stabilisator für Unionsrechtsakte.ZeitschriftenaufsatzD1901266GesellschaftsordnungAsylrechtEuroparechtSolidarität