1984-03-162020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/503647Bundesrecht gebietet nicht, bei einer Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Wege der Kostenspaltung in diese den beitragsfähigen Aufwand für alle im Zeitpunkt der Abrechnung bereits endgültig hergestellten Teilanlagen einzubeziehen. Ist in einer Erschließungsbeitragssatzung eine Kostenspaltung als möglich vorgesehen, entsteht die Beitragspflicht für endgültig hergestellte Teilanlagen frühestens mit dem Ausspruch der Kostenspaltung. -y-RechtBundesbaugesetzErschließungsrechtErschließungsanlageErschließungsbeitragBundesbaugesetzRechtsprechungAnlageTeilabschnittKostenteilungBVerwG-UrteilErschließungsrecht - Entstehung der Beitragspflicht für Teilanlagen, bundesrechtskonforme Auslegung von landesrechtlichen Normen. §§ 127 Abs.1 und 3, 130 Abs.2 Satz 1, 132 Nr.4, 133 Abs.2 und 4, 180 Abs.2 BBauG. BVerwG, Urteil v. 19.11.1982 - Az. 8 C 39 bis 41.81 - OVG Berlin.Zeitschriftenaufsatz086170