1997-07-022020-01-032022-11-252020-01-032022-11-251995https://orlis.difu.de/handle/difu/44233Mit dem Gesetz von 1994 zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes wurden die Vorschriften der Vereinfachten Flurbereinigung nach § 86 FlurbG den Erfordernissen der Landentwicklung angepaßt und geregelt, daß der freiwillige Landtausch nach § 103 a Abs. 1 FlurbG durchgeführt werden kann, um ländliche Grundstücke neu zu ordnen und - nicht nur - um sie zusammenzulegen. Damit wurde ein bedeutender Schritt getan, aus Anlaß von Landentwicklungsmaßnahmen vereinfachte Flurbereinigungs- oder freiwillige Landtauschverfahren durchzuführen und mit einfachen Verfahrensarten (des sonst nahezu unveränderten Flurbereinigungsrechts) in einem erweiterten Rahmen Landentwicklung zu betreiben. difuFlurbereinigungsgesetz. Land Consolidation Act (Federal Republic of Germany). 3. überarb. Aufl.Graue LiteraturDC0085FlurbereinigungsgesetzFlurbereinigungNeuordnungVerfahrensablaufPlanungsrechtLändlicher RaumRaumordnungGesetzesänderungLandentwicklung