Lahl, UweScholz, Susanne2007-01-122020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520060723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/139014Die Verbesserung des Lärmschutzes hat durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union neue Dynamik erhalten. Mittlerweile ist die Richtlinie vollständig in deutsches Recht umgesetzt. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt die Anforderungen zur Aufstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen, die aufzustellen sind, wenn Lärmprobleme vorliegen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass die Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie zwar eine große Herausforderung für alle Beteiligten darstellen, den Kommunen jedoch auch die Chance bieten, ihre Stadtentwicklungsplanung unter Kosten-Nutzen-Aspekten zu betreiben, denn bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist es erforderlich, neben der Beschreibung der jeweiligen Maßnahmen die langfristige Strategie des Aktionsplans darzustellen sowie Kosten-Nutzen-Analysen aufzustellen. Außerdem können die Kommunen selbst entscheiden, welche Straßen, Schienenwege, Flugplätze und Gewerbegebiete erheblichen Umgebungslärm hervorrufen und deshalb neben den in Ballungsräumen gelegenen sämtlichen Hauptlärmquellen zu kartieren sind. Bei der Planung von Gegenmaßnahmen können die Gemeinden Prioritäten setzen. difuMaßnahmen kombinieren. Lärmschutz.ZeitschriftenaufsatzDH11560UmweltschutzLärmschutzVerkehrslärmGewerbelärmEuroparechtRichtlinieBundesimmissionsschutzgesetzGrenzwertKartierungStadtentwicklungsplanungBauleitplanungVerkehrsplanungPartizipationKosten-Nutzen-AnalyseUmgebungslärmrichtlinieUmsetzungAktionsplan