Fendrich, SandraPothmann, JensWilk, Agathe2010-11-262020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920101436-1450https://orlis.difu.de/handle/difu/271792Erziehungsberatung in den Kontext des staatlichen Wächteramtes zu stellen, mag auf den ersten Blick überraschen. Die Angebote der Erziehungsberatung sollen schließlich junge Menschen und deren Familien bei Unsicherheiten in Erziehungsfragen, bei Erziehungsproblemen oder auch in Trennungs- und Scheidungssituationen unterstützen. Es handelt sich um freiwillige, personenbezogene soziale Dienstleistungen für junge Menschen und ihre Familien. Charakteristisch hierfür ist ein niedrigschwelliger Zugang. Die Hilfe wird zumeist eigenständig von den Familien - in der Regel ohne Beteiligung des Jugendamts - organisiert und in Anspruch genommen. Und die Nachfrage ist steigend: Zwischen 1993 und 2008 hat sich - bei einer sinkenden Zahl junger Menschen im Alter von unter 18 Jahren (-14%) - die Summe der im Laufe eines Jahres beendeten Beratungen für Minderjährige von 176.429 auf 284.347 erhöht (+61%). Nichtsdestotrotz ist die Erziehungsberatung Teil des von der Kinder- und Jugendhilfe wahrgenommenen Schutzauftrags. So ist auch hier imVerdachtsfall das Jugendamt zu verständigen, sofern Eltern eine Hilfe nicht annehmen oder die Mittel der Erziehungsberatung nicht ausreichen, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden (vgl. Menne 2007). Spätestens an diesem Punkt deutet sich ein Gegensatz an, wird vielleicht sogar einWiderspruch erkennbar. Dem wird in dem Beitrag nachgegangen.Wie viel Kinderschutz steckt in der Beratung? Die Bedeutung des staatlichen Wächteramtes in der Erziehungsberatung.ZeitschriftenaufsatzDR17789SozialarbeitJugendhilfeKindSchutzErziehungsberatungSchutzauftragHilfsangebotFallzahlKinderschutzStaatliches Wächteramt