Herker, Hellmuth1981-05-292020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251965https://orlis.difu.de/handle/difu/475468Die Besteuerung von Grund und Boden hatte in der gemeindlichen Finanzwirtschaft der Vergangenheit eine bedeutende Stellung.Durch Vergünstigungen verursachte Steuerausfälle und die Unzulänglichkeit der Bemessungsgrundlagen hatten zur Folge, daß die Grundsteuer im Rahmen der gemeindlichen Besteuerung nach 1945 stark an finanziellem Gewicht gegenüber der Gewerbesteuer verlor.Da die Grundsteuer die Merkmale einer Gemeindesteuer in geeigneter Weise erfüllt, sollte sie auch künftig Bestandteil des gemeindlichen Steuerrechts bleiben und wieder zu einer finanzstarken Abgabe ausgebaut werden.Unter diesem Gesichtspunkt stellt die Novelle des Bewertungsgesetzes von 1965 einen guten Ausgangspunkt dar.Das Prinzip der verbundenen Bewertung verhindert jedoch das Ziel, eine alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes gleichmäßig erfassende Bewertung zu erreichen.Eine größere Ergiebigkeit könnte durch eine getrennte Bewertung von Grund und Boden einerseits und der darauf befindlichen Gebäude andererseits erreicht werden. hw/difuGrundstücksbewertungGrundsteuerBewertungsgesetzGemeindefinanzenSteuerVerwaltungsrechtBodenrechtDie Grundsteuer im Gemeindefinanzwesen. Ihre "Revalorisierung" durch Reform des Bewertungsrechtes.Monographie056814