Gatschnegg, Wolfgang2003-01-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520021019-7346https://orlis.difu.de/handle/difu/127839Ab dem Jahr 2015 müssen 95 % des Gewichts eines Altautos verwertet werden, mindestens 85 % davon stofflich durch Recycling. Basis dafür ist die EU-Altauto-Richtlinie, die mit der neuen Altfahrzeugverordnung auch in österreichisches Recht aufgenommen wurde. Seit 1.7.2002 sind alle österreichischen Autohändler verpflichtet, jeden Pkw oder Kombi, den sie verkaufen, zum Schluss kostenlos wieder zurückzunehmen. Ab dem 1.7.2003 dürfen neu zugelassene Fahrzeuge kein Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom mehr enthalten. Nur für wenige Bauteile, die bisher noch nicht ersetzbar sind, gibt es Ausnahmen. Der positive Effekt: Ausgediente Autos werden einfacher zu recyceln sein, die Menge der gefährlichen Abfälle sinkt und die Umwelt wird deutlich entlastet. In den Forschungslabors der Automobilindustrie werden neue Werkstoffe und Fertigungsmethoden entwickelt, um diese Gesetzesvorgaben zu erfüllen. difuKfz-Recycling: Aus Alt wird Neu.ZeitschriftenaufsatzDC3507VerkehrStraßenverkehrKraftfahrzeugRecyclingAltautoverwertungAltautoEU-RichtlinieBürokratie