Kirchmer, ManfredMeinecke, Claudia2013-01-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252012978-3-555-01569-9https://orlis.difu.de/handle/difu/218427Die Kommunalverwaltungen und die Kommunalen Verbände sind verpflichtet, das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen bis zum 1. Januar 2013 in Sachsen-Anhalt einzuführen und spätestens zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufzustellen sowie ab dem Haushaltsjahr 2013 die Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen. Hierfür stellt der neue Kommentar zur Kommunalen Doppik eine wertvolle und unerlässliche Hilfe dar.Kommunale Doppik Sachsen-Anhalt.MonographieDM13010515FinanzwesenGemeindefinanzenHaushaltswesenFinanzwirtschaftFinanzhaushaltSatzungFinanzmittelKostenrechnungLeistungsrechnungBilanzVermögenHaushaltsplanKassenwesenBuchführungDoppikJahresabschlussEröffnungsbilanzGemeindehaushaltsverordnungKommentar