1987-11-172020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/536421Im ersten Abschnitt wird zunächst grundsätzlich geklärt, wie Gruppenselbsthilfe in der Altbauerneuerung zweckmäßig organisiert und eine qualifizierte Betreuung bei der Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahmen vor allem durch den Architekten zu erreichen ist. Es wird gezeigt, welche Aufgaben Architekt, Bauherr, Selbsthilfegruppen und Unternehmer wahrnehmen und welche rechtlichen Beziehungen untereinander existieren. Bei der Darstellung der Rechtsfragen der Bauorganisation wird auf die Architektenbetreuung, Firmenverträge und auf die Verträge mit Mitarbeitern zur Vermeidung von Schwarzarbeit eingegangen. Schließlich wird die optimale Organisation einer Buchhaltung während der Baudurchführungerläutert, da es nach aller Erfahrung mit bestehenden Selbsthilfegruppen immer wieder zu vermeidbaren finanziellen Engpässen durch fehlende Buchführungskonzepte kommt. goj/difuAltbauerneuerungErhaltende ErneuerungOrganisationBauorganisationSelbsthilfeGruppenselbsthilfeArchitektBauherrBetreuungStadtsanierungStadterneuerungModernisierungBauorganisation in der Altbauerneuerung.Monographie123846