Ronellenfitsch, Michael2016-06-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520160029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/209503Als Erscheinungsform der als gemeinsames Ziel verfolgten Auflehnung gegen die Rechtsordnung ist der fluide Widerstand, der lokal nicht festzumachen ist und überall aufflackern kann, illegal und muss staatlich unterbunden werden. Als Abwehrmaßnahmen kommen Internet-Streifen, der Umgang mit und die Nutzung von sozialen Netzwerken, Polizei-Aktionen gegen Cyber-Angriffe und unter engen Voraussetzungen eine Variante der Vorratsdatenspeicherung in Betracht.Der Datenschutz bei fluiden Widerstandsbewegungen.ZeitschriftenaufsatzD1605286GesellschaftsordnungSozialverhaltenPolizeiDemonstrationWiderstandAbwehrmaßnahmeVorratsdatenspeicherung