1981-05-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/472838Eine Sanierungssatzung darf nicht erst dann erlassen werden, wenn sich absehen lässt, wie das Sanierungsgebiet künftig genutzt werden soll. Weder der Zeitablauf noch eine unzureichend zügige Förderung der Sanierung haben zur Folge, dass die zugrunde liegende Sanierungssatzung automatisch außer Kraft tritt; beides kann jedoch bei der Prüfung der im Gesetz vorgesehenen Gründe für eine Genehmigungsversagung von Belang sein. Eine Entscheidung des BVerwG aufgrund folgender Art. 14 GG, §§ 3, 15, 50, 51 StBauFG, 14, 17 BBauG. -y-RechtStädtebauförderungsgesetzEigentumBebauungsplanSanierungssatzungSanierungsvermerkLöschungRechtsprechungBVerwG-UrteilStädtebauförderungsrecht - Löschung eines Sanierungsvermerks. Rechtsprechungsteil - Öffentliches Baurecht. BVerwG, Urteil vom 20.10.1978 - 4 C 48.76, OVG Berlin.Zeitschriftenaufsatz054012