Rauscher, Thomas1986-01-172020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/519926Der Beitrag untersucht die Moeglichkeiten einer Beschraenkung der Zustaendigkeit der Gerichte des Belegenheitsstaates in Mietsachen aus EuGVUE Art. 16 Nr.1. Eine Ausgrenzung bestimmter Ansprueche wird abgelehnt. Der Autor kann dieser Entscheidung in Bezug auf Ferienhaeuser nicht zustimmen. Die ratio conventionis ergibt kein sachliches Unterscheidungsmerkmal zwischen Anspruechen, die sich "unmittelbar" auf die Mietsache beziehen und Zahlungsanspruechen. Hingegen muss eine autonome Qualifikation des Begriffes der Miete fuer die Zwecke des EuGVUE Art. 16 Nr.1 die Ueberlassung einer unbeweglichen Sache zum Zweck des voruebergehenden Aufenthaltes zu Erholungszwecken aus dem Begriff der Miete ausgrenzen. Streitigkeiten aus solchen Vertragsverhaeltnissen unterliegen den allgemeinen Zustaendigkeitsregeln des Abkommens. (rh)MietrechtFerienhausAuslandRechtsprechungEuGH-UrteilWohnungDie Ferienhausentscheidung des EuGH - Unbilligkeit oder Konsequenz europäischer Rechtspflege.Zeitschriftenaufsatz103056