Berkemann, Jörg2013-11-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520130012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/220331Die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) enthält das Instrumentarium, das die Gemeinden bei der Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan § 5 BauGB, Bebauungsplan §§ 8, 9 BauGB) nutzen, um ihre städtebauliche Entwicklung sinnvoll und funktionsgerecht zu gestalten (vgl. auch § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO). Ermächtigungsgrundlage ist § 9a BauGB. Für faktische Baugebiete ist die BauNVO hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung allein maßgebend (vgl. § 34 Abs. 2 BauGB). Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts normiert Änderungen der BauNVO. Der Beitrag informiert kommentierend über die Änderungen.BauNVO-Novelle 2013. Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts.ZeitschriftenaufsatzDM13102305BaunutzungsverordnungBaurechtPlanungsrechtFlächennutzungBauleitplanungMaß der baulichen NutzungInnenentwicklung