Linßen, Ronja MariaAubel, Claudia2013-09-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520130012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/219605Der Beschleunigungsgedanke prägt insbesondere mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) nicht nur die nationalen Vorgaben für den Netzausbau im Höchstspannungsbereich, sondern ist auch in unionsrechtlichen Vorgaben zu finden. Zunehmend wirken solche unionsrechtliche Vorgaben auch unmittelbar auf die nationalen Verwaltungsverfahren ein, indem sie in Form einer unmittelbar geltenden Verordnung erlassen werden. So bei der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.04.2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E VO). Durch sie werden den nationalen Planungsverfahren für Höchstspannungsleitungen strenge Vorgaben sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die verwaltungsrechtlichen Zuständigkeiten gemacht. Diese Vorgaben fügen sich nicht immer unproblematisch in die Systematik des nationalen Rechts ein, weiches im NABEG bereits verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung des Höchstspannungsübertragungsnetzes in Deutschland vorsieht. Die Abhandlung dient einer Analyse, welche Auswirkungen die TEN-E VO auf das Genehmigungsverfahren von Höchstspannungsleitungen im Anwendungsbereich des NABEG hat und ob damit weitere Beschleunigungseffekte für den deutschen Netzausbau einhergehen.(Noch) schnellerer Netzausbau durch neue TEN-E VO?ZeitschriftenaufsatzDM13080904PlanungsrechtEnergieleitungVerteilungsnetzVersorgungsnetzZulassungVerwaltungsverfahrenTechnische InfrastrukturStromnetzNetzausbauNetzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)EU-VerordnungTrassenplanungEnergieinfrastrukturVerfahrensbeschleunigung