Ruf, Dietmar2009-09-292020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262009https://orlis.difu.de/handle/difu/142621Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts verfolgt mehrere Ziele. Neben der Modernisierung dient es der Umsetzung der Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG der Europäischen Union (EU) sowie der Rechtsmittelrichtlinie. Zur Modernisierung des deutschen Vergaberechts gehört eine transparente und mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung verbunden mit dem Verzicht auf überflüssige Vorschriften und der Aufnahme von Verfahrenserleichterungen. Das Vergaberecht bleibt weiterhin sowohl im Wettbewerbsrecht als auch im Haushaltsrecht eingeordnet. Einige Vorschriften aus der Vergabeverordnung wurden in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) übernommen. Wichtig für die kommunale Praxis ist, dass der Rechtsschutz in der vorhandenen bewährten Form beibehalten wird und nicht auf Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte ausgedehnt wurde. In dem Beitrag werden einige Punkte des neuen Vergaberechts erläutert, zum Beispiel: Mittelstandsklausel, Zusätzliche Anforderungen bei der Vergabe (wie beispielsweise soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte), Begriff des Bauauftrags, Begriff der Baukonzession. Die im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Regelung der Inhouse-Vergabe von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie der interkommunalen Zusammenarbeit wurde gestrichen. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass bei der Novellierung des GWB eine klarstellende Regelung zu treffen ist, wonach die Übertragung von Aufgaben zwischen kommunalen Körperschaften unter das innerstaatliche Organisationsrecht fällt und kein Beschaffungsvorgang ist.Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts - Änderung des GWB für Vergaben ab EU-rechtlichem Schwellenwert.ZeitschriftenaufsatzDH15164BebauungBauprojektBauleistungDienstleistungDaseinsvorsorgeBeschaffungAuftragsvergabeVerfahrensablaufMittelbetriebKommunale ZusammenarbeitWettbewerbTransparenzVergaberechtNovellierungSchwellenwertWettbewerbsrecht