Geiger, HubertHager, Michael2016-03-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252016https://orlis.difu.de/handle/difu/216397Seit Jahrzehnten verpachten die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg üblicherweise das ihnen in ihren Eigenjagdbezirken zustehende Jagdausübungsrecht. Lediglich einige große kommunale Waldeigentümer wie zum Beispiel Baden-Baden, Freiburg im Breisgau und Villingen-Schwenningen haben sich seit langer Zeit für die Eigenbewirtschaftung (= kommunale Regiejagd) entschieden. In den letzten Jahren ist eine neue Entwicklung zu beobachten. Kommunen mit kleinerem oder mittelgroßem Waldbesitz nehmen Abstand von der Verpachtung und richten in ihren Eigenjagdbezirken oder Teilen davon kommunale Regiejagden ein. Dabei sind sie bei der Einrichtung und in der Übergangsphase von der Verpachtung zur jagdlichen Eigenbewirtschaftung mit denselben Problemen konfrontiert.Arbeitsgemeinschaft kommunale Regiejagd.ZeitschriftenaufsatzDH22839ForstwirtschaftGemeindewaldBewirtschaftungEigentumsrechtWildJagdPachtUmweltverträglichkeitWaldschutzTagungsberichtJagdrechtKonfliktmanagement