Münstermann, Engelbert1996-10-252020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519950303-2493https://orlis.difu.de/handle/difu/23514Mit wachsender Tendenz übernehmen die großen und größeren Kernstädte die Versorgung ihres Umlandes mit öffentlichen Gütern des "gehobenen" bzw. des "spezialisierten höheren" Bedarfs. Dies ist der unumstrittene Grundgedanke der räumlich-funktionalen Arbeitsteilung in einem zentralörtlichen Versorgungskonzept. Als Sammelbecken für soziale Problemgruppen müssen die Kernstädte sogar die "soziale Versorgung" des Umlandes mitübernehmen, ohne daß die Umlandgemeinden hierzu ebenso wie bei der Nutzung zentralörtlicher Infrastruktur einen angemessenen finanziellen Beitrag leisten. Es ist deshalb ein Gebot der fiskalischen Äquivalenz, wenn die zentralen Orte für ihre Leistungsexporte ins Umland einen besonderen finanziellen Ausgleich erhalten. Da ein finanzieller Ausgleich über Gebühren und Beiträge oder über direkte interkommunale Finanzausgleichsverträge nicht funktioniert, steuerpolitische Lösungsansätze allenfalls langfristig greifen, muß kurzfristig der kommunale Finanzausgleich im Hinblick auf die zentralörtliche Leistungsstruktur umgestaltet werden. Zunächst und vor allem sind finanzausgleichspolitische Lösungen für die Stadt-Umland-Problematik bei den sog. Schlüsselzuweisungen zu suchen. Durch sachgerechte Bedarfsansätze müssen Zuweisungen zugunsten der Kernstädte umverteilt und somit die Umlandgemeinden zu einer adäquaten Finanzierung der zentralörtlichen Leistungen herangezogen werden. - (Verf.)Kommunaler Finanz- und Lastenausgleich zwischen Kernstadt und Umland. Zur raumordnungspolitischen Funktion des kommunalen Finanzausgleichs.ZeitschriftenaufsatzB96080211GemeindefinanzausgleichLastenausgleichKernstadtStadtumlandZentraler OrtKommunaler SpitzenverbandLänderfinanzausgleich