Christoph, Angelika1997-03-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/103592Anliegen der Verfasserin ist es, die dogmatischen Grundlagen hausrechtlicher Maßnahmen der Verwaltung zu klären. Die Besonderheit öffentlicher Räume liegt darin, daß sie der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dienen und dazu notwendig dem Publikumsverkehr zugänglich gemacht werden müssen. Dies geschieht durch das Institut der Widmung. Die These lautet, daß hausrechtliche Maßnahmen in Behördengebäuden in der Regel nicht auf zivilistische Befugnisse, die allein schon aus dem rechtmäßigen Besitz sich ergeben würden, zu stützen sind, sondern als Eingriffsverwaltung einer eigenen Legitimationsgrundlage bedürfen. Umstritten ist in der Literatur, woraus eine Ermächtigung der Verwaltung für hausrechtliche Maßnahmen, wie z. B. den Erlaß eines Hausverbots gegen einen Bürger, sich ergibt. Diskutiert wird u. a. eine Analogie zu den zivilrechtlichen Besitzerbefugnissen oder eine Annex-Kompetenz, die der Verwaltung aus der Natur der Sache ihrer Tätigkeit erwachse. gar/difuDas Hausrecht in der Verwaltung. Zugleich ein Beitrag zum Recht der öffentlichen Sachen.Graue LiteraturS97030018StrafrechtBehördePolizeiRechtsgeschichteVerfassungsrechtVerwaltungsrechtHausrechtHausfriedensbruchÖffentliche SacheHausverbotÖffentliches GebäudePolizeirecht