Gebhard, Walter1996-04-152020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519950934-683Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/90556Gesetzliche Vorgaben zwingen die Unternehmen des Baugewerbes, sich verstärkt der Baureststoffverwertung zuzuwenden. Die von der Bundesregierung festgelegten Verwertungs-ziele im Baubereich sind zusätzlich zu beachtende Leitlinien. Diese Verwertungsziele betragen für das Jahr 1995, bezogen auf das gesamte Bundesgebiet, für Bauschutt 60 Gew.-%, Baustellenabfälle 40 Gew.-% und Straßenaufbruch 90 Gew.-%. Bodenaushub ist vollständig zu verwerten.Recycling-Grundwissen aufgefrischt. Neuere rechtliche und technische Möglichkeiten für die Wiederverwertung von Baureststoffen.ZeitschriftenaufsatzI96010806RecyclingAbfallverwertungAbfallrechtAufbereitungsanlageBaustoffAbbruchBodenschutzGrundwasserschutzWiederverwertungVerwertungBaustellenabfallBauschuttBodenaushubStraßenaufbruchAbfallgesetzGenehmigungAnforderungAbriss