Pawlytsch, Stephan2007-07-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520070173-363Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/162059Seit Anfang Februar dieses Jahres müssen alle abfallrechtlichen Beteiligten, die gefährlichen Abfall erzeugen, befördern, behandeln oder entsorgen, ein Register führen. Außerdem sind alle Abfälle beim Entsorger in einem Register abzubilden, auch die nicht gefährlichen Abfälle. Die formal präzise festgelegte Registerführung ist mit hohem Aufwand verbunden. difuVerordnung macht Register zur Pflicht.ZeitschriftenaufsatzDM07062230EntsorgungAbfallwirtschaftAbfallrechtAbfallbeseitigungAbfallstoffSonderabfallRegisterNachweisGefahrgut