Beck, Wolfgang2009-05-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520063-9810896-0-Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/166612Die technische Entwicklung ist bereits so weit fortgeschritten, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien nicht mehr Hilfsfunktionen erfüllen, sondern erhebliche infrastrukturelle, organisatorische, personelle und rechtliche Anforderungen an ihre "Umgebung" stellen. Die nachhaltige Realisierung von E-Government führt zu erheblichen Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation. Die Entwicklung erfasst nicht nur die gesamte Verwaltungs- und Regierungstätigkeit, sondern auch die Rechtsprechung. Der Aufbau einer elektronischen Verwaltungsstruktur ist notwendiges, aber nicht hinreichendes Element der Verwaltungsmodernisierung. Als potenziell strukturändernder Prozess ist die gesellschaftsverträgliche Umsetzung keineswegs garantiert. Entscheidend ist vor allem, welche Funktion das E-Government für den Modernisierungsprozess hat und zu welchen Zwecken die elektronische Verwaltung eingesetzt wird. Hier ist zu erinnern, dass die öffentliche Verwaltung weder zweckbeliebig noch allein auf Einzelinteressen bezogen und kommerziell agieren darf. Sie hat vielmehr die ihr übertragenen öffentlichen Aufgaben auf gesetzlicher Grundlage zu erfüllen. Die Digitalisierung der Verwaltung kann zu einem Träger der Verwaltungsmodernisierung werden, wenn sie die bisherige Entwicklung zu Insellösungen bei den Fachanwendungen nicht weiter fördert. Fortgeschrittene eGovernment-Anwendungen sind ohne hinreichende Standardisierung weder innerhalb der Verwaltung noch im Zusammenwirken mit anderen Verwaltungen zu bewerkstelligen. Andererseits bietet die Digitalisierung auch Chancen, im Zusammenwirken mit anderen Verwaltungen und privaten Dritten öffentliche Leistungen zentral zu erstellen und "vor Ort" anzubieten. Die digital organisierte öffentliche Verwaltung ist aber rechtlich nicht indifferent, sondern Resultat eines wechselseitigen Prozesses von Regulierung und rechtlicher Innovation. Elektronische Verwaltungsverfahren mit Personenbezug sind daher möglichst gegen Grundrechtsgefährdungen jeder Art abzusichern.Verwaltungsmodernisierung zwischen Technik und Recht.MonographieDM09030932VerwaltungVerwaltungsreformKommunalverwaltungVerwaltungsverfahrenInformationstechnologieKommunikationstechnologieKommunalrechtE-GovernmentVerwaltungsmodernisierungVerwaltungsablauf