Weiss, Fritz1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261971https://orlis.difu.de/handle/difu/437987Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag wird ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben.Damit ist der öffentlich-rechtliche Vertrag eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Vertrags.In gleicher Weise wie im Privatrecht handelt es sich um einen echten Vertrag.Die öffentlich-rechtlichen Verträge im weiteren Sinn umfassen solche im völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen, zwischenstaatlichen und kirchenrechtlichen Bereich.Die öffentlich-rechtlichen Verträge im engeren Sinn werden in sub- und koordinationsrechtliche und öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Privaten unterschieden.Das zugehörige Verwaltungsverfahren ist die ,,nach außen wirkende'' Tätigkeit der Behörden, die auf den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist.VerwaltungsverfahrenVerwaltungsvertragÖffentliches RechtVertragMusterentwurfVerwaltungsverfahrensgesetzDer öffentlich-rechtliche Vertrag im Musterentwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes 1963 - Bestandsaufnahme und Kritik.Graue Literatur012897