Guertler, JoachimSpitznagel, Eugen1983-12-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/502016Das Bauhauptgewerbe bevorzugt die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze auf 58 Jahre gegenüber der Einführung von Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahre, weil 54 % des Arbeitsvolumenausfalls durch Neueinstellungen, Verzicht auf Entlassungen oder Umsetzungen ersetzt würden. Zusätzliche Rationalisierung ist erst in zweiter Linie zu erwarten; zusätzliche Überstunden spielen eine untergeordnete Rolle. Der Arbeitsmarkt würde von 1983-1985 um fast 350.000 Personen entlastet werden (Teilruhestand nur bis zu 210.000 Personen umgerechnet in Vollzeitkräfte). fwBaubetriebswirtschaftWirtschaftPersonalwesenArbeitsmarktArbeitsmarktpolitikArbeitszeitBeschäftigungArbeitslosigkeitArbeitsstundenzahlGesamtwirtschaftWirtschaftsentwicklungArbeitsförderungLebensarbeitszeitMögliche Beschäftigungswirkungen alternativer Ruhestandsregelungen. Ergebnisse einer Erhebung des Ifo-Instituts im verarbeitenden Gewerbe, im Bauhauptgewerbe sowie im Handel.Zeitschriftenaufsatz084479