1997-01-152020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619960012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/92478Den § 22 I BImSchG zu entnehmenden Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen Feldern einer Bahnstromfernleitung wird bei Beachtung der diesbezüglichen Grenzwertempfehlungen der Strahlenschutzkommission genügt. Soweit Leitsatz. Die Antragsteller wenden sich erfolglos gegen den Planfeststellungsbeschluß der 110-KV-Bahnstromleitung, die im Abstand von etwa 20 m an ihrem Wohngebäude vorbeigeführt wird. Die dort zu erwartenden Feldstärken liegen um ein Mehrfaches unter den Grenzwertempfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission.Nachbarschutz gegenüber elektromagnetischen Feldern einer Bahnstromleitung. Grenzwertempfehlung der Strahlenschutzkommission. BVerwG, Beschluß vom 9.2.1996 - 11 VR 46.95.ZeitschriftenaufsatzI96040034ImmissionsschutzGrenzwertGesundheitsrisikoRechtsprechungNachbarschutzElektrizitätsleitungStromleitungElektromagnetismusFeldstärke