1987-12-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/538166§ 34 Abs. 3 BBauG hat keine drittschützende Funktion; soweit durch die Verweisung dieser Vorschrift auf § 15 Abs. 1 BauNVO in Ausnahmefällen Drittschutz gewährt werden kann, reicht dieser nicht weiter als der Drittschutz, den § 34 Abs. 1 BBauG dadurch vermittelt, dass der Begriff des "Einfügens" das Rücksichtnahmegebot umfasst. (-z-)BebauungsplanBebauungsplanungWohngebietBaunutzungsverordnungRechtsprechungRücksichtnahmegebotBVerwG-UrteilRechtBundesbaugesetzDrittschutz aus § 34 Abs. 1, Abs. 3 BBauG. BBauG § 34 Abs. 1 und 3; BauNVO §§ 4, 15 Abs. 1; BVerwG, Urteil v. 18.10.1985 - Az. 4 C 19.82 - OVG Koblenz.Zeitschriftenaufsatz125604